Kosten

Zahnspangen sind die Werkzeuge des Kieferorthopäden, um einen stabilen Biss mit optimalen Zahnstellungen zu erreichen und damit Karies und Parodontitis sowie Erkrankungen des Kiefergelenks vorzubeugen; deshalb kann Ihre Investition in eine Zahnspange langfristig sowohl gesundheitliche als auch ästhetische Vorteile bieten. 

Wir klären Sie vor Einleitung einer KFO-Therapie über die Kriterien der Kostenübernahme durch die Kassen auf  und besprechen mit Ihnen alle weiteren Faktoren, die das Gesamtbudget inklusive Vor- und Nachsorge beeinflussen können.

Jede kieferorthopädische Behandlung ist anders und die Behandlungskosten variieren je nach Zahnspangenart, Schweregrad der Fehlstellungen, Behandlungsdauer, verwendeten Materialien und individuellen Bedürfnissen. 

Nach persönlicher Beratung und Diagnostik erstellen wir für Sie einen individuellen Therapieplan mit Kostenvoranschlag, damit Sie eine genaue Vorstellung davon bekommen, wie sich die Kosten für alle notwendigen und / oder zusätzlichen Maßnahmen zusammensetzen.

Für alle, die ihre Behandlung aus eigener Tasche zahlen müssen, weil sie keine Kostenerstattung von der Krankenkasse oder einer Versicherung erhalten, bieten wir eine zinsfreie Ratenzahlung an.

Die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung bringt einige Vorteile mit sich:

  • Finanzielle Flexibilität – Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können auf mehrere Monate oder Jahre verteilt werden, was Ihre finanzielle Belastung reduziert.
  • Zugang zur Behandlung –Sie können eine notwendige kieferorthopädische Behandlung in Anspruch nehmen, ohne finanzielle Engpässe zu riskieren.
  • Keine zusätzlichen Kosten – Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren. Der Gesamtbetrag bleibt somit unverändert.
  • Transparente Finanzierung – Durch feste monatliche Raten erhalten Sie maximale Planungssicherheit.
  • Sofortiger Behandlungsbeginn – Sie können sofort mit der kieferorthopädischen Behandlung beginnen.

Unser Finanzierungskonzept für Selbstzahler ermöglicht es Ihnen, eine kieferorthopädische Behandlung in Anspruch zu nehmen, ohne sich übermäßig zu belasten.

Viele private Zahnzusatz-Versicherungen übernehmen die Mehrkosten für selbstligierende Brackets, superelastische Bögen, Bracketumfeldversiegelung oder Retainer. Die Deckung variiert jedoch je nach Versicherung, daher ist es entscheidend, die genauen Konditionen im Vertrag zu prüfen. 

In manchen Fällen übernehmen Zusatzversicherungen auch die gesamten Behandlungskosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig, ist aber keine Einstufung in KIG 3 oder höher möglich ist.

Manche Zahnzusatzversicherungen können spezielle Leistungen für ästhetische Behandlungen abdecken, während andere dies nicht tun. Wenn Sie den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung in Betracht ziehen, sollten Sie im Vorfeld einer angedachten Behandlung Folgendes tun:

  • Suchen Sie gezielt nach einer Zusatzversicherung für Zähne mit ästhetischen Leistungen. Einige Anbieter haben Tarife inklusive Sonderwünsche.
  • Lesen Sie den Vertrag genau durch, um sicherzustellen, dass kieferorthopädische Behandlung wirklich versichert sind. Überprüfen Sie mögliche Beschränkungen oder Ausschlüsse sowie etwaige Wartezeiten.
  • Klären Sie mit uns vorab die Kosten der Behandlung und ob diese von der Versicherung erstattet werden. Eventuell benötigen Sie eine gesonderte Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit bei der Versicherung.
  • Informieren Sie sich über Selbstbehalte, Staffelungen, Obergrenzen und weitere Bedingungen zur Erstattung von Kosten.

Kostenübernahme

Jede kieferorthopädische Behandlung ist anders, daher können keine pauschalen Preise genannt werden. Die Kosten richten sich nach Dauer und Umfang der Behandlung, nach dem angestrebten Behandlungsziel, nach den verwendeten Behandlungsapparaturen und nach patientenspezifischen Besonderheiten. Für jede Behandlung wird ein individueller Behandlungsplan und Kostenvoranschlag erstellt.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von Kindern, Jugendlichen und manchmal auch von Erwachsenen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen (siehe unten).

Wir gehen alle Kosten- und Versicherungsfragen mit Ihnen durch. Ihr Wunsch nach einem schöneren Lächeln sollte nicht am Geld scheitern …

Grundlage für die Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen, abgekürzt KIG. Hier wird festgelegt, wie groß die Abweichungen der Zähne sein müssen, damit die Behandlungskosten übernommen werden. Liegt eine Einstufung in Gruppe 3, 4 oder 5 vor, kann die Behandlung zu Lasten der Krankenkasse durchgeführt werden. Das sind strikte Kriterien, z.B. Abweichung der Kontaktpunkte in Millimetern.

Bei Schweregrad von 1-2 erfolgt keine Kostenübernahme, selbst wenn eine kieferorthopädische Behandlung „medizinisch begründbar“ sein sollte.

Die KIG-Einstufung erfolgt bei der kieferorthopädischen Erstberatung. Manchmal wird eine Behandlung aber nicht sofort begonnen, sondern man wartet noch ein paar Monate ab, bis der Behandlungsbeginn sinnvoller ist. Es kann auch sein, dass sich die Einstufung in KIG 3 oder höher erst im Laufe des Zahnwechsels ergibt.  

Grundsätzlich ist die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen gesichert. Voraussetzung dafür ist, dass eine KIG-Einstufung 3 oder höher vorliegt.

Wenn eine kieferorthopädische Behandlung begonnen wird, müssen zunächst diagnostische Unterlagen (Fotos, Röntgenbilder, Scan der Zähne) erstellt und ausgewertet werden. Die diagnostischen Auswertungen sind die Grundlage für die Erstellung des Behandlungsplans. Der Plan wird zur Prüfung an die Krankenkasse geschickt. In manchen Fällen lässt die Krankenkasse den Behandlungsplan und die diagnostischen Unterlagen begutachten, um zu prüfen, ob alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind. 

Die Krankenkasse legt einen Eigenanteil fest, den die Patienten bzw. die Versicherten (meistens die Eltern) zu zahlen haben. Dieser beträgt in der Regel 20 %, bzw. 10%, wenn mehrere Kinder in Behandlung sind. Dies bedeutet, dass 80 % der Behandlungskosten sofort von der Kasse erstattet werden. Die restlichen 20% müssen vom Versicherten vorgestreckt werden und werden erst nach erfolgreichem Behandlungsabschluss zurückerstattet. 

Die Abrechnung der Behandlungskosten mit der Krankenkasse erfolgt quartalsweise. Das bedeutet, bei jeder Quartalsabrechnung erhält der oder die Zahlungspflichtige eine Rechnung für den Eigenanteil, welche direkt an den Kieferorthopäden gezahlt werden muss. Am Ende der Behandlung, beispielsweise nach Entfernung einer festen Zahnspange und wenn die Stabilität des Behandlungsergebnis ausreichend lange überwacht wurde, kann die Behandlung abgeschlossen werden. Danach erfolgt die Rückerstattung des gezahlten Eigenanteils durch die Krankenkasse. 

Der Eigenanteil dient den Krankenkassen als Kontroll- und Druckmittel. Sollte es im Verlauf der Behandlung zu einem unplanmäßigen Verlauf kommen – z.B., dass wiederholt Termine nicht eingehalten werden oder die Mundhygiene trotz mehrmaliger Instruktion nicht besser wird – ist der Kieferorthopäde verpflichtet, dies der Krankenkasse mitzuteilen. Wenn es zu mehreren solcher Mitteilungen kommt, darf die Krankenkasse die Behandlung abbrechen. Der Patient bzw. der Versicherte muss dann die weitere Behandlung selbst zahlen und Eigenanteil wird nicht erstattet. 

In der Praxis kommt so ein Behandlungsabbruch sehr selten vor. Es ist in Ihrem eigenen Interesse, die kieferorthopädische Behandlung zu einem guten Abschluss zu bringen.

Bei Kindern und Jugendlichen ab der zweiten Phase des Zahnwechsels (d.h. Wechsel der Seitenzähne) werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von der Krankenkasse übernommen, wenn die kieferorthopädische Indikationsgruppe KIG 3 oder höher vorliegt. Entscheidend ist dabei, dass der Behandlungsplan vor dem 18. Geburtstag eingereicht wird. 

In manchen Fällen wird auch bei jüngeren Kindern im Milchgebiss oder in der ersten Zahnwechselphase eine KFO-Therapie durchgeführt. Diese sogenannte Frühbehandlung ist zeitlich auf 1,5 Jahre begrenzt und zielt darauf ab, schwerwiegende Fehlbisse (z.B. ausgeprägter Überbiss, Unterbiss, frontaler oder seitlicher Kreuzbiss oder ausgeprägter Platzmangel möglichst frühzeitig zu behandeln und eine normale Entwicklung des Gebisses zu ermöglichen. Meistens ist nach einer Frühbehandlung trotzdem noch eine reguläre Hauptbehandlung nötig, um alle restlichen Zahn- und Kieferfehlstellungen zu beheben. 

Bei Erwachsenen erfolgt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse nur in besonders schwerwiegenden Fällen. 

Bei Behandlungsbeginn nach dem 18. Geburtstag zahlt die gesetzliche Kasse die Behandlungskosten nur bei entsprechender KIG-Einstufung und wenn der Fehlbiss so ausgeprägt ist, dass zur Einstellung des korrekten Bisses zusätzlich zur Zahnspange eine Kieferumstellungsoperation notwendig ist.

In vielen Fällen müssen bei Erwachsenen die Kosten für eine Zahnspange daher privat getragen werden. Private Zusatzversicherungen können die Kosten für eine Zahnspange teilweise oder vollständig übernehmen.

In jedem Fall klären wir Sie vor Beginn der Behandlung über alle Kosten auf und unterstützen Sie bei der Antragstellung, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Grundsätzlich haben gesetzliche Versicherte Anspruch auf eine Behandlung vollständig zu Lasten der Krankenkasse. Allerdings unterliegen diese Behandlungen nach dem Gesetz dem Wirtschaftlichkeitsgebot mit den Vorgaben „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ und dürfen das „Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Dies bedeutet, dass z.B. bei der festen Spange nur einfache Standard-Metallbrackets statt selbstligierenden oder Keramikbrackets , Drahtbögen aus steifem Edelstahl statt superelastische Bögen oder Außenspangen („Headgear“) verwendet werden dürfen. 

Je nach Fall kann es jedoch sinnvoll sein, z.B. eine höherwertigere oder ästhetischere Variante der festen Spange zu wählen die z.B. das Zähneputzen erleichtert. 

Patienten haben die Möglichkeit, bestimmte Leistungen oder höherwertige Materialien gegen private Zuzahlung zu wählen. Diese Mehrkosten werden separat vereinbart und werden nicht von den Krankenkassen übernommen. 

Gegen private Zuzahlung können Sie auch zusätzliche Hilfsmittel nutzen, um etwas für Ihre Zahngesundheit zu tun, nämlich mit:

  • Minibrackets, deren grazile Form weniger Anlagefläche für Zahnbelag bietet und damit eine bessere Mundhygiene ermöglichen;
  • Bracketumfeldversiegelungen als sinnvolle Ergänzung zur Zahnpflege und während einer Zahnspangenbehandlung und vorbeugende Maßnahme gegen Karies;
  • Superelastische weiche Drahtbögen zur schonenden und sanften Zahnbewegung.
  • Retainer – Nachdem die Zahnspange entfernt wurde, müssen in der Regel Retainer getragen werden, um die Zähne in ihrer neuen Position zu stabilisieren. Die Herstellung und regelmäßige Überprüfung des Retainers können nicht erstattungsfähige Mehrkosten verursachen.
  • Professionelle Zahnreinigungen, um Plaque und Zahnsteinbildung zu vermeiden, verursachen über einen längeren Behandlungszeitraum hinweg Mehrkosten.

Wir klären Sie über mögliche Mehrkosten auf und berücksichtigen diese bei der Planung und Budgetierung der angestrebten Behandlung.

Ob und in welchem Umfang die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen von der privaten Krankenversicherung (PKV) erstattet werden, ist abhängig vom individuellen Tarif. Normalerweise werden Behandlungen von Kindern und Jugendlichen problemlos übernommen. Bei Erwachsenen werden die Kosten nur erstattet, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht rein ästhetischen Zwecken dient. 

Es ist besonders wichtig, sich im Voraus genau über die Leistungen und Bedingungen der eigenen Krankenversicherung zu informieren. Manche PKV-Tarife schließen kieferorthopädische Maßnahmen explizit aus oder setzen bestimmte Selbstbeteiligungen voraus. Ein Blick in die Versicherungspolice oder ein Gespräch mit dem Versicherer können hier Klarheit schaffen. 

Zur Prüfung und Zusage der Kostenübernahme sollte der Behandlungsplan mit Kostenvoranschlag vor Behandlungsbeginn bei der privaten Krankenversicherung und bei der Beihilfe eingereicht werden. 

Die Entscheidung, kieferorthopädische Leistungen auf Selbstzahlerbasis in Anspruch zu nehmen, kann verschiedene Gründe haben: 

Individuelle Behandlungspläne oder modernere Methoden – Manche Menschen entscheiden sich für eine nicht standardisierte Behandlung oder möchten innovative Verfahren wie unsichtbare Zahnspangen (z.B. Invisalign) nutzen, die eventuell nicht vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. 

Fehlender Krankenversicherungsschutz – Personen, die nicht ausreichend versichert sind, müssen als Selbstzahler auftreten, um notwendige kieferorthopädische Behandlungen zu erhalten. 

Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung – Es kann vorkommen, dass Krankenkassen die Kostenübernahme für bestimmte Behandlungen ablehnen, weil sie möglicherweise nicht als medizinisch notwendig angesehen werden oder die Voraussetzungen für eine Bezuschussung nicht erfüllt sind. 

Die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung können je nach Komplexität der Fehlstellung, Dauer der Behandlung und gewähltem Verfahren stark variieren. Deshalb bieten wir selbstzahlenden Patienten die Möglichkeit einer Teilzahlung oder Finanzierung. 

Mehr zu allen Fragen rund um Kosten finden Sie unter Kosten oder unter KIG-Einstufung. Bei Unsicherheiten und Fragen zur Auslegung der Tarife stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.